Führerscheinklassen
Autoführerschein
KLASSE B / B 197 Automatik-Schaltwagen
Der Führerschein der Klasse B erlaubt Dir das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,500 Kg, die zur Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind.
KLASSE BF17
Eine gute Gelegenheit, Fahrerfahrung unter sicheren Bedingungen aufzubauen, bietet das “Begleitete Fahren”. Es beinhaltet, dass du schon mit 17 statt 18 den Führerschein machen darfst.
KLASSE BE
Bei der Führerscheinklasse BE darfst du eine Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 Kg.
KLASSE B96
Bei der Führerscheinklasse B96 spricht man von einer Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750Kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 Kg, aber nicht mehr als 4.250 Kg.
LKW-Führerschein
KLASSE C
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
KLASSE CE
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
KLASSE C1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
KLASSE C1E
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 betragen.
Motorrad-Führerschein
KLASSE B196 (neu )
Krafträder ( Leichtkrafträder ) – Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³ einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg oder Dreirädrige Fahrzeuge ( bisher Klasse B ) mit symmetrisch angeordneten Rädern einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW. Voraussetzung: 25 Jahre alt, 5 Jahre Führerscheinklasse B, 4x 90 Minuten Motorradtheorie, 10x 45 Minuten praktische Übungen, gilt nur in Deutschland und kann nicht zu verkürzter Aufstiegsprüfung genutzt werden.
KLASSE A
Kraftfahrzeuge – auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg) oder Dreirädrige Fahrzeuge ( bisher Klasse B ) mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW
KLASSE A1
Krafträder ( Leichtkrafträder ) – Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³ einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg oder Dreirädrige Fahrzeuge ( bisher Klasse B ) mit symmetrisch angeordneten Rädern einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW
KLASSE A2
Kraftfahrzeuge – Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
KLASSE AM – Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)
Dreirädrige Kleinkrafträder,
Weitere Klassen
KLASSE L
Mit der Führerscheinklasse L darfst du Landwirtschaftliche Zugmaschinen, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bedienen.
KLASSE T
Mit der Führerscheinklasse T darfst du Landwirtschaftliche Zugmaschinen, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Selbstfahrende Futtermischwagen über 40 km/h bis 60 km/h führen.